Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firmen Cosmos-Alkoholtester Helga Lüttmer u. Cosmos-Alkoholtester GmbH beide in Bad Segeberg im folgenden "Cosmos-Alkoholtester" genannt.
2. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
2.1 Bei Lieferungen und Leistungen der Firma Cosmos-Alkoholtester ins Ausland erfolgt die Zahlung ausschließlich durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv, zahlbar zugunsten der Firma Cosmos-Alkoholtester gegen Vorlage der Dokumente bei einer Segeberger Bank.
2.2 Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Für diese Zahlungsmittel gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Firma Cosmos-Alkoholtester über den Betrag verfügen kann.
2.3 In jedem Fall gehen Diskont- und Einzugsspesen und sonstige Kosten der Zahlung zu Lasten des Kunden.
2.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich einer solchen Forderung geltend gemacht werden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Versand, Verpackung, Gefahrübergang
3.1 Die Kosten für Versand und Transport gehen mangels besonderer Vereinbarung zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach den Erfahrungen der Firma Cosmos-Alkoholtester erfolgt.
3.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über.Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Cosmos-Alkoholtester unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.Nimmt die Firma Cosmos-Alkoholtester im Rahmen des Liefervertrages die Montage und Inbetriebnahme der Liefergegenstände vor, so geht die Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Kunden über, erfolgt die Inbetriebnahme aus von der Firma Cosmos-Alkoholtester nicht zu vertretenden Gründen nicht unmittelbar nach beendeter Montage,so geht die Gefahr mit Beendigung der Montage auf den Kunden über. Verzögert sich die Montage aus nicht von der Firma Cosmos-Alkoholtester zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und Angeboten sind nur annähernd. Zumutbare Abweichungen der Ausführung von solchen Angaben sowie zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
4.2 Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar. Die Zusicherung einer Eigenschaft liegt nur bei einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Cosmos-Alkoholtester vor.
4.3 Unvollständige Leistungen bzw. Teilleistungen gelten als selbständiges Geschäft und berechtigen weder zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit noch zum Rücktritt vom ganzen Vertrag, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Kunden kein Interesse. Dem Kunden erwächst aus unvollständiger oder verspäteter Leistung oder Nichtleistung lediglich ein Recht auf Rücktritt,nicht dagegen auf Schadensersatz, es sei denn, die unvollständige oder verspätete Leistung oder die Nichtleistung seien vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Firma Cosmos-Alkoholtester herbeigeführt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die
Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Ist die Firma Cosmos-Alkoholtester mit der von ihr zu erbringenden Leistung im Verzug, so hat die Nachfrist, die der Kunde setzt, die Leistungsmöglichkeit der Firma Cosmos-Alkoholtester angemessen zu berücksichtigen.
4.4 Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma Cosmos-Alkoholtester liegen, es sei denn, die Lieferung oder Leistung wird dadurch unmöglich. Im Fall der Unmöglichkeit der Lieferung wird die Firma Cosmos-Alkoholtester von ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung frei. In den Fällen einer Verlängerung der Lieferfrist wie auch der Befreiung der Firma Cosmos-Alkoholtester von der Pflicht zur Vertragserfüllung entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers.
5. Rücktrittsrecht
Im Falle nicht termingerechter Selbstbelieferung rechtzeitig bestellter Waren oder Einzelteile ist die Firma Cosmos-Alkoholtester zum Rücktritt berechtigt, soweit das Fehlen der betreffenden Ware oder Einzelteile ihr die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden unmöglich macht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Firma Cosmos-Alkoholtester bis zur Zahlung ihrer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bis zur Einlösung sämtlicher der Firma Cosmos-Alkoholtester in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks,auch wenn die Zahlung auf besonders bezeichnete Forderungen erfolgt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Firma Cosmos-Alkoholtester. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrage der Firma Cosmos-Alkoholtester,und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für diese derart, daß die Firma Cosmos-Alkoholtester als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen ist, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma Cosmos-Alkoholtester gehörenden Waren durch den Kunden steht der Firma Cosmos-Alkoholtester das Miteigentum der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
6.2 Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Firma Cosmos-Alkoholtester aus dem Geschäftsverhältnis an die Firma Cosmos-Alkoholtester abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnisse der Firma Cosmos-Alkoholtester, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Befugnis des Kunden zur Einziehung erlischt, wenn er zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen beantragt wird.
6.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder sonstigen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Firma Cosmos-Alkoholtester übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen der Firma Cosmos-Alkoholtester ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an die Firma Cosmos-Alkoholtester anzuzeigen.
6.4 Übersteigt der Wert der für die Firma Cosmos-Alkoholtester bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 25%, so ist die Firma Cosmos-Alkoholtester auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung der Firma Cosmos-Alkoholtester beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Firma Cosmos-Alkoholtester verpflichtet.
6.5 Pfändungen, Beschlagnahme und sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der Firma Cosmos-Alkoholtester unverzüglich mitzuteilen.
7. Mängelrüge und Abnahme
7.1 Der Kunde hat Lieferungen sofort nach Anfuhr zur Feststellung von Fehlmengen und Transportschäden auszupacken. Im Falle eines Transportschadens ist sofort ein Schadensprotokoll zur Sicherung evtl. Schadensersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen (Post, Eisenbahn, Spediteur etc.) anzufertigen. Ein Mangel der Ware kann nur innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware geltend gemacht werden,es sei denn,der betreffende Mangel ist nicht offensichtlich. Mangelhafte Ausführung von Arbeiten ist zur Vermeidung des Verlustes des Nachbesserungsrechtes der Firma Cosmos-Alkoholtester unverzüglich nach der Feststellung mitzuteilen.
7.2 Soweit der Kunde durch Streik oder Aussperrung gehindert ist, die Abnahme durchzuführen, verlängert sich die Frist zur Abnahme sowie die Frist zur Rüge nach dem vorangegangenen Absatz in angemessenem Umfang.
8. Gewährleistung
8.1 Die Firma Cosmos-Alkoholtester leistet nach den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr für die von ihr ausgeführten Arbeiten und die von ihr gelieferten neuen Gegenstände sowie die von ihr montierten Anlagen.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate vom Tage der Durchführung der Arbeiten, bei Liefergegenständen vom Tage der Lieferung ab Werk, bei Anlagen bzw. ihren Teilen vom Tage der Übergabe der Anlagen bzw. ihrer Teile.Die Gewähr bezieht sich bei Liefergegenständen ausschließlich auf die Mängelfreiheit bei Verlassen der Firma Cosmos-Alkoholtester, bei der Ausführung von Arbeiten auf die Mängelfreiheit im Zeitpunkt der Beendigung ihrer Durchführung bzw. ihrer Abnahme.
8.3 Die Gewähr besteht in einer unentgeltlichen Nachbesserung oder nach Wahl der Firma Cosmos-Alkoholtester in der Ersatzlieferung.Der Kunde kann bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung Herabsetzung
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8.4 Hat der Kunde den Gewährleistungsanspruch innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag, an dem der Anspruch entstand, zu Recht erhoben, ist die Firma Cosmos-Alkoholtester zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verpflichtet.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Cosmos-Alkoholtester die Vornahme der Nachbesserungsarbeiten zum Zwecke der Erfüllung der Gewährleistung zu ermöglichen und auf Anforderung den Liefergegenstand der Firma Cosmos-Alkoholtester oder einer von der Firma Cosmos-Alkoholtester von Fall zu Fall zu bestimmenden Werkstatt einzusenden. Sollte der Kunde dieser Verfplichtung nicht nachkommen, ist die Firma Cosmos-Alkoholtester von jeder Gewährleistung befreit.
8.6 Die Gewährleistung kann nicht auf Mängel gestützt werden,die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter herbeigeführt worden sind. Sie entfällt, wenn der
Liefergegenstand nicht den jeweils beiliegenden Bedingungen entsprechend gelagert und gewartet worden ist.
8.7 Leistet die Firma Cosmos-Alkoholtester Gewähr, so wird hierdurch der Lauf der Gewährleistungsfrist während der Zeitdauer gehemmt, in der dem Benutzer durch diese Aktivitäten der Firma Cosmos-Alkoholtester die Benutzung
des Liefergegenstandes unmöglich ist.
8.8 Für Gebrauchtgeräte sind jegliche Gewährleistungsansprüche einschließlich etwaiger Nachbesserungs- und Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen.
9. Haftung
Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Firma Cosmos-Alkoholtester vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Unter der gleichen Voraussetzung wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personenunfälle, Sachschäden und Betriebsstörungen, sowie sogenannte Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Urheberrecht
An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Know-how-Informationen behält sich die Firma Cosmos-Alkoholtester Eigentums-und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
11. Sicherheitsbestimmungen
Auf die Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen. Soweit bei Lieferungen in das Ausland im Lande des Kunden sicherheitsrechtliche Vorschriften, insbesondere für die Zulassung, Wartung und Handhabung der Liefergegenstände bestehen, ist allein der Kunde verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Cosmos-Alkoholtester von allen Ansprüchen aus derartigen Vorschriften freizustellen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Als Erfüllungsort für die aus dem Vertrag oder einem etwa erklärten Rücktritt heraus entstehenden Verbindlichkeiten wird Bad Segeberg vereinbart. Erfüllungsort für die Ausführung von Arbeiten ist der Ort, an dem sie durchgeführt wurde. Sitz der Handelskammer der Firma Cosmos-Alkoholtester ist Lübeck.
12.2 Der Gerichtsstand ist Bad Segeberg, wenn der Kunde Kaufmann (jedoch nicht Kaufmann nach § 4HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Jedoch ist in diesen Fällen
die Firma Cosmos-Alkoholtester nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Weiterveräußerung
13.1 Der Käufer verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung des Vertragsproduktes ausschließlich mit einem Abnehmer mit Sitz im Lieferland zu kontrahieren und dafür zu sorgen, daß das Vertragsprodukt auch im Lieferland verbleibt.Falls der Käufer beabsichtigt, die Vertragsprodukte außerhalb des Lieferlandes zu nutzen oder in ein anderes Land zu verkaufen, benötigt der Käufer für eine solche Lieferung die vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Cosmos-Alkoholtester.
13.2 Für jedes weiterveräußerte Gerät hat der Käufer für die Dauer von 10 Jahren nach Versand des Produktes ein Register zu führen,das Namen des Kunden,Versanddatum,Standort und Gerätenummer enthält. So soll
sichergestellt sein,daß bei evtl. Rückrufaktion eine sichere Produktverfolgung möglich ist. Das Register ist auf Wunsch der Firma Cosmos-Alkoholtester zugänglich zu machen.
14. Schlußbestimmungen
Abweichungen von den vorstehenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Fall der schriftlichen und rechtsgültig unterschriebenen Bestätigung durch die Firma Cosmos-Alkoholtester. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende schriftliche oder gedruckte Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn die Firma Cosmos-Alkoholtester sie ausdrücklich schriftlich angenommen hat.
Cosmos-Alkoholtester GmbH





